Hausnummern können Leben retten

Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst sind bei jedem Notfall auf deutlich sichtbar angebrachte Hausnummern angewiesen, um den Einsatzort schnellstmöglich zu finden. Schlecht erkennbare Hausnummerierungen können im Notfall wertvolle Zeit kosten. Bei Noteinsätzen können einige Minuten Suche nach dem richtigen Haus schwerwiegende Folgen haben. Gut sichtbar angebrachte Hausnummern können daher Leben retten.

Nach dem Bundesbaugesetz ist jeder Eigentümer verpflichtet, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Die Hausnummern müssen dabei von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein.

Wir empfehlen Ihnen daher:

  • Bringen Sie die Hausnummern gut lesbar und in einer Höhe von nicht mehr als 3 Metern an.
  • Die Nummern müssen auf der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes angebracht sein.
  • Die Hausnummern sollen unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang angebracht werden.
  • Wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, soll die Hausnummer an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke angebracht sein.
  • Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern auch am Grundstückszugang angebracht werden.
  • Unleserliche Hausnummernschilder sollten erneuert werden.
  • Bei der Gestaltung der Hausnummernschilder ist der Eigentümer in seiner Entscheidung frei. „Abstrakte“ Nummerierungen, die zwar schmücken, aber ansonsten wenig nützlich sind sollten grundsätzlich vermieden werden.
  • Beispiele für schlecht sichtbare Hausnummern sind: verdeckte Nummern, Hausnummern mit der gleichen Farbe wie ihr Untergrund, schlecht sichtbare Anbringung (zu tief oder an der falschen Hausseite).

Deshalb: Prüfen Sie die Einsehbarkeit Ihrer Hausnummer!

(Quelle: http://www.fwvbw.de)

Für ein sicheres Grillvergnügen

Jedes Jahr, wenn es heller und wärmer wird und das Leben wieder draußen stattfindet, scharen sich viele um den Grill und die Saison ist wieder eröffnet. Damit diese für alle zum gelungenen Freizeiterlebnis und nicht zum Desaster wird, empfiehlt der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg um Beachtung einiger Grundregeln.

Wenn diese Ratschläge beachtet werden, steht einer vergnüglichen und unfallfreien Grillparty nichts mehr in Wege:

  • Wählen Sie einen standfesten und sicheren Standplatz für den Grill und halten Sie Abstand zu brennbaren Stoffen wie Lampions, Girlanden, etc. Ein Sicherheitsabstand von 2-3 Metern ist das Mindestmaß!
  • Benutzen Sie alle Grill-Arten immer nur im Freien!
  • Zum Anzünden des Grills verwenden Sie Trockenbrennstoffe oder Grillanzünder, niemals jedoch brennbare Flüssigkeiten. Gießen Sie insbesondere keinen Spiritus o.ä. in den Grill! Fachen Sie das Feuer nicht mit Pressluft oder gar mit Sauerstoff an!
  • Halten Sie Löschmittel bereit! Ein Feuerlöscher oder Eimer Wasser hilft Entstehungsbrände zu bekämpfen.
  • Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt mit dem Grill hantieren.
  • Tragen Sie beim Hantieren am Grill keine Synthetik-Kleidung. Diese kann schlagartig Feuer fangen!
  • Nach dem Grillen löschen Sie die Glut ab. Füllen Sie niemals heiße Asche in Müllgefäße. Wenn Sie in einer Grillstelle im Freien grillen, decken Sie die Glut vollständig mit Erde ab, damit der Wind sie nicht forttragen kann.
  • Zur Vermeidung von Waldbränden ist für Feuer außerhalb befestigter Grillplätze vom Waldrand ein Sicherheitsabstand von 300 Metern gesetzlich vorgeschrieben.
  • Bei Unfällen oder Bränden rufen Sie die Feuerwehr über Telefonnummer 112.

Wir wünschen guten Appetit und eine unfall- und schadenfreie Grillsaison!

(Quelle: http://www.fwvbw.de)

TH 4 – Verkehrsunfall mit einer eingeklemmten Person

Schadensereignis: Tödlicher Verkehrsunfall zwischen Heubach und Bartholomä.

Einsatzdaten
Alarmstichwort: TH 4
Einsatznummer: 18
Datum / Zeit: 13.02.2018 20:43 Uhr
Einsatzart: Technische Hilfeleistung
Einsatzort: Heubach, L1162
Ausgerückte Fahrzeuge Heubach: ELW 37/11 ; HLF 37/44 ; LF 37/46 ; KDOW 37/10
Weitere Einheiten: Rettungsdienst, Polizei

Eingeleitete Maßnahmen / Einsatzverlauf:

Die Feuerwehr Heubach wurde gegen 20:43 zu einem schwerem Verkehrsunfall mit einer eingeklemmten Person alarmiert. Der an der Einsatzstelle eintreffende Notarzt konnte leider jedoch nur  den Tod der Person feststellen. Die Feuerwehr Heubach leuchtete die Einsatzstelle aus und war mit der schwierigen Bergung der Person beauftragt.

Besondere Vorkommnisse:

Weiterführende Links:

Bericht der Stuttgarter Zeitung mit Bildern

Bericht der BILD mit Bildern

Bericht der Rems-Zeitung mit Bildern

Bericht des ZVW mit Bildern


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