Party und gute Laune gehören für die meisten Menschen zu einem gelungenen Jahreswechsel. Wir möchten gerne unseren Beitrag zu Ihrer gut gelingenden Silvesterfeier leisten. Und zwar mit ein paar Tipps, die dafür sorgen, dass die Feuerwehr nicht plötzlich „Gäste“ Ihrer Party werden.
- Verwenden Sie nur zugelassene und geprüfte Feuerwerkskörper. Das Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen ist generell verboten.
- In der Silvesternacht sollten Sie Fenster, Dachluken und Türen geschlossen halten, damit keine Feuerwerkskörper ins Gebäude fliegen können.
- Richten Sie Feuerwerkskörper nie gegen Menschen, Tiere oder Gebäude. Insbesondere in der Nähe von Scheunen und von Fachwerkhäusern sollten Sie auf das Abbrennen von Feuerwerk ganz verzichten.
- Beachten Sie auch, dass in einigen Gemeinden ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerken besteht, insbesondere in historischen Innenstädten. In der Nähe von Krankenhäusern und Altenheimen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern generell untersagt.
- Ein bereitgestellter Eimer Wasser, Feuerlösch-Sprays oder Feuerlöscher helfen, entstehende Brände schnell zu löschen.
- Achten Sie darauf, dass nur vollständig abgebrannte und ausgekühlte Feuerwerkskörper gefahrlos über den Hausmüll entsorgt werden.
- Grillgeräte mit Holzkohle oder Gas dürfen nur an gut belüfteten Orten betrieben werden – keinesfalls in geschlossenen Räumen. Hier besteht die Gefahr, dass nicht sichtbares und geruchloses Kohlenstoffmonoxid in tödlicher Dosis freigesetzt wird.
Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, rufen Sie die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 an!
(Quelle: IM BW, Landesfeuerwehrverband BW)
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