Im Hinblick auf die aktuelle Situation hinsichtlich des Coronavirus kommt die Freiwillige Feuerwehr Heubach mit der Abteilung Lautern der Empfehlung des Landratsamtes nach und setzt den Termin der Jahreshauptversammlung vom 14.03.2020 aus. Auch die Ausbildung wird bis auf Weiteres ausgesetzt. Die Maßnahmen sind präventiv.
Um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, benötigt die Feuerwehr die persönliche Leistungsfähigkeit und die Mitarbeit aller Kameradinnen und Kameraden. Zu diesem Zweck hat Feuerwehrkommandant Heinz Pfisterer Maßnahmen angeordnet, um die Leistungsfähigkeit sicherzustellen.
Auch Zusammenkünfte von Alterskameraden und Veranstaltungen der Jugend- und Kinderfeuerwehr wurden abgesagt oder stark eingeschränkt. Der Einsatzdienst ist nicht beeinträchtigt.
Die Freiwillige Feuerwehr Heubach Abteilung Lautern lädt zum Feuerwehrhock am Rathaus in Lautern ein. Am Samstag den 27.Juli geht es ab 18 Uhr mit dem Fassanstich los. Danach gibt es Live-Musik.
Sonntags beginnt der Hock mit Frühshoppen um 10 Uhr. Ab 13.30 Uhr betreut die Jugendfeuerwehr die Spielstraße und um 14.30 Uhr bekommen die Zuschauer eine Schauübung der Aktiven Wehr zu sehen.
Für drei Wochen steht der Brandcontainer der Netze BW auf dem Hof unserer Feuerwehr. In der mobilen und rund 20 m² großen Anlage können, mit Hilfe der eingebauten Brandstellen, unterschiedliche Einsatzlagen simuliert werden: vom Zimmer-, Treppen- oder Verteilerkastenbrand, Brand eines 20-kV-Verteilers, bis hin zum Gasleitungsbrand. Aber auch die Simulation so genannter „flash-overs“ (große Rachgasdurchzündungen) ist in dieser Anlage möglich.
Für alle Atemschutzgeräteträger der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein ist mindestens ein Übungsdurchlauf vorgesehen.
Der Freundeskreis der Freiwilligen Feuerwehr Heubach lädt zum Heubacher Maibaumfest am Dienstag, 30.04.2019 ab 18 Uhr ins Feuerwehrgerätehaus Heubach, Böbingerstraße ein.
Für das leibliche Wohl wird wie immer bestens gesorgt.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, liebe Freunde und Interessenten der Feuerwehr,
am Sonntag, den 30.09.2018, veranstaltet die Freiwillige Feuerwehr Heubach einen Tag der offenen Tür am Feuerwehrgerätehaus in der Böbingerstraße 17, 73540 Heubach. Beginn ist ab 11 Uhr.
Folgendes erwartet Sie:
– Ausstellung verschiedener Feuerwehr-Oldtimer
– Fahrten mit dem Feuerwehrauto
– Mit der Drehleiter geht es hoch hinaus
– Rallye verschiedener Jugendfeuerwehren
– Verschiedene Aktionen
– Spaß für Kinder
– Baggerfahren
– Riesen Feuerwehr Hüpfburg
– und vieles mehr
Für das leibliche Wohl ist mit Speisen, kühlen Getränken, Kaffee und Kuchen wie immer bestens gesorgt.
Da die Jugendfeuerwehr Heubach dieses Jahr ihr 30-jähriges Bestehen feiert, findet am Vortag eine Flashover PARTY statt. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter http://jugend.feuerwehr-heubach.de
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Ihre Freiwillige Feuerwehr Heubach
Eine Notlage trifft die meisten Menschen völlig unvorbereitet. Für den Fall der Fälle ist es wichtig, die Telefonnummer der jeweils zuständigen Stelle parat zu haben und nicht lange überlegen zu müssen, wer der richtige Ansprechpartner ist.
Bei jedem Notruf gilt:
Sprechen Sie bitte deutlich und teilen Sie der Leitstelle Folgendes mit:
• Wer ruft an? (Name, Standort, Telefonnummer)
• Wo ist das passiert? (Ort des Ereignisses, Adresse)
• Was ist geschehen? (Beschreibung des Ereignisses, Verkehrsunfall, Brand, häuslicher Unfall etc.)
• Wie viele Verletzte / Betroffene gibt es? (Zahl der betroffenen Personen, ihre Lage und die Verletzungen)
• Warten Sie auf Rückfragen. Beenden Sie den Notruf bitte erst, wenn Sie dazu aufgefordert werden.
Nach dem Notruf warten Sie bitte das Eintreffen der Rettungskräfte ab, weisen Sie diese bei Bedarf ein und teilen Sie ihnen eventuell wichtige Beobachtungen mit.
112 – Feuerwehr und Rettungsdienst
Bei Bränden, Unglücksfällen oder bei lebensbedrohlichen Unfällen und bei medizinischen Notfällen wenden Sie sich an die Feuerwehr bzw. den Rettungsdienst. Beide erreichen Sie unter derselben Nummer. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl. Sie werden zur örtlich zuständigen Leitstelle geleitet. Die 112 gilt europaweit und ist kostenlos, egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen. In weniger schwerwiegenden Fällen hilft Ihnen der Ärztliche Bereitschaftsdienst (siehe unten).
110 – Polizei
Die Polizei erreichen Sie über den bekannten Polizei-Notruf.
116117 – Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Sie erreichen ihn unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl.
Sie gilt deutschlandweit und ist kostenlos, egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.116117info.de.
Hör- und Sprachgeschädigte haben die Möglichkeit, sich per Fax an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst zu wenden. Hierzu steht ein speziell entwickelter Vordruck zur Verfügung, der hier zum Download bereit steht
19222 – Krankentransport
Für einen Krankentransport, bei dem ein Patient unter medizinisch-fachlicher Betreuung befördert werden muss, gibt es eine gesonderte Rufnummer: 19222. Beachten Sie hierbei, dass Sie auch vom Festnetz aus die Ortsvorwahl der für Ihren Kreis zuständigen Leitstelle vorwählen müssen.
Notruffax
Hör- und Sprachgeschädigte haben die Möglichkeit, bei einem Notfall die Notrufnummer 112 per Fax zu nutzen. Hierzu steht ein speziell entwickelter Vordruck zur Verfügung, der im Notfall einfach und schnell ausgefüllt werden kann. Der Vordruck steht hier zum Download bereit.
Nothilfe-SMS
Menschen mit einer Sprach- oder Hörbehinderung haben die Möglichkeit, ein Hilfeersuchen per SMS an eine Leitstelle zu senden. Für eine Nothilfe-SMS an die Feuerwehr und den Rettungsdienst ist eine Fax-Vorwahl notwendig. Sie ist abhängig von Ihrem Netzbetreiber. Die Nothilfe-SMS-Nr. lautet wie folgt:
T-Mobile D1/Vodafone D2: 99 0711 50 667 112
Telefonica (O2 / Eplus): 329 0711 50 667 112
Bitte beachten Sie, dass es bei der Übermittlung der SMS zu technisch bedingten Verzögerungen kommen kann. Nutzen Sie daher, wenn möglich, das kostenfreie Notruf-Fax an die 112.
(Quelle: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/sicherheit/wichtige-rufnummern-fuer-den-notfall/)
Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus hat es gebrannt, der Brand konnte gelöscht werden, aber viele Fragen und Probleme bleiben. Wir möchten Ihnen mit einigen Informationen die unmittelbar anstehenden Fragen beantworten.
Bei einem Brand entstehen grundsätzlich Schadstoffe. Die meisten dieser Schadstoffe sind gasförmig und können durch ausreichende Lüftungsmaßnahmen entfernt werden. Einige Schadstoffe sind jedoch an Rußpartikel gebunden und haben sich mit dem Ruß auf Einrichtungsgegenständen, Nahrungsmitteln, Spielzeug usw. abgelagert. Diese Schadstoffe können für Sie dann gefährlich werden, wenn sie mit dem Ruß in Ihren Körper gelangen (Einatmen von Rußpartikeln, Verschlucken von Rußpartikeln bei der Nahrungsaufnahme usw.).
Nach einem Brand raten wir Ihnen:
(Quelle: http://www.fwvbw.de)
Sie wohnen bei einem Feuerwehrhaus oder an einer Hauptstraße. Nachts um 3 Uhr fährt mit lautem Signal die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei.
Sie werden wach. Was denken Sie?
Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Deshalb hat die Feuerwehr die Pflicht im Schadensfall möglichst schnell an der Einsatzstelle zu sein. Und dabei hilft ihr das sog. Wegerecht nach § 38 Straßenverkehrsordnung. Dieses kann aber nur mit Blaulicht und Martinhorn eingefordert werden. Das bedeutet „alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“ Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig.
Stellen sie sich vor, dass diese „krachmachenden“ Feuerwehrleute
Ihre Feuerwehr – Tag und Nacht für Sie einsatzbereit – dankt Ihnen für Ihr Verständnis.
(Quelle: http://www.fwvbw.de)
Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst sind bei jedem Notfall auf deutlich sichtbar angebrachte Hausnummern angewiesen, um den Einsatzort schnellstmöglich zu finden. Schlecht erkennbare Hausnummerierungen können im Notfall wertvolle Zeit kosten. Bei Noteinsätzen können einige Minuten Suche nach dem richtigen Haus schwerwiegende Folgen haben. Gut sichtbar angebrachte Hausnummern können daher Leben retten.
Nach dem Bundesbaugesetz ist jeder Eigentümer verpflichtet, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Die Hausnummern müssen dabei von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein.
Wir empfehlen Ihnen daher:
Deshalb: Prüfen Sie die Einsehbarkeit Ihrer Hausnummer!
(Quelle: http://www.fwvbw.de)
Jedes Jahr, wenn es heller und wärmer wird und das Leben wieder draußen stattfindet, scharen sich viele um den Grill und die Saison ist wieder eröffnet. Damit diese für alle zum gelungenen Freizeiterlebnis und nicht zum Desaster wird, empfiehlt der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg um Beachtung einiger Grundregeln.
Wenn diese Ratschläge beachtet werden, steht einer vergnüglichen und unfallfreien Grillparty nichts mehr in Wege:
Wir wünschen guten Appetit und eine unfall- und schadenfreie Grillsaison!
(Quelle: http://www.fwvbw.de)