Truppführer

Bei der Ausbildung zum Truppführer ist zu berücksichtigen, dass dieser bei Übungen und im Einsatz die Verantwortung für die Einsatzmaßnahmen und die Sicherheit seines Truppmanns trägt.

Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.

Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.

Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen
durchgeführt

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