Die fachlichen Voraussetzungen für die Einsatztätigkeit werden durch die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang „Truppmannausbildung Teil 1“ erworben. Die Truppmannausbildung Teil 1 wird in den Gemeinden oder gemeindeübergreifend durchgeführt.
Die Themen während der Grundausbildung
• Grundlagen der Feuerwehr, wie z.B. Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung
• Funkausbildung
• Gerätekunde
• Erste Hilfe
• usw
Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung.
Dauer der Truppmannausbildung Teil 1: mindestens 70 Stunden.