FAQ

Ihr Kind möchte zur Kinderfeuerwehr aber Sie haben noch einige Fragen? Kein Problem! Wir haben die von Eltern am häufigsten gestellten Fragen hier für Sie beantwortet.

⇒ Wie alt muss mein Kind sein? 

Die Kinderfeuerwehr richtet sich an Kinder im Alter von sechs bis zehn Jahren. Kinder ab dem zehnten Lebensjahr können in unsere Jugend­feuerwehr wechseln.

⇒ Wie kann mein Kind am Besten mitmachen? 

Am besten Sie kommen zusammen mit ihrem Kind zu einer unserer Übungen. Eventuelle Fragen kann Ihnen dann das Betreuerteam beantworten. Ihr Kind kann sich an diesem Tag alles in aller Ruhe anschauen und auch gerne mitmachen. Auf Wunsch wird anschließend der Aufnahmeantrag ausgehändigt, so dass Sie Ihr Kind offiziell anmelden können.

⇒ Was sind Übungen?

Im Rahmen unserer Gruppenstunden wollen wir den Kindern das Prinzip der Hilfe für den Nächsten sowie der Gruppen- und Teamfähigkeit vermitteln. Dabei spielen wir viel und basteln oft. Gemeinsame Ausflüge stehen ebenso auf dem Dienstplan wie die Brandschutzerziehung.

⇒ Wer leitet die Kinderfeuerwehr?

Die Kinderfeuerwehr ist eine Abteilung der Jugendfeuerwehr und wird vom Jugendwart geleitet.
Der Jugendwart, sein Vertreter und die meisten Betreuer haben die Ausbildung zum „Jugendgruppenleiter“ abgeschlossen. Träger dieses Lehrgangs weisen Kenntnisse über Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, Methoden und viele anderen Themenbereichen auf.

⇒  Ist mein Kind versichert?

Keine Angst. Ihr Kind ist während der Zeit bei der Kinderfeuerwehr sowie auf dem Weg von und zur Übung versichert.

⇒  Was muss mein Kind zur Übungsstunde mitbringen?

Achten Sie unbedingt auf wetterangepasste Kleidung und festes Schuhwerk.

⇒ Wo finden Übungen statt?

Treffpunkt für Übungen ist das im Dienstplan angegebene Feuerwehrgerätehaus.

⇒ Mein Kind ist krank oder verhindert?

Wenn Ihr Kind nicht am Termin teilnehmen kann, ist es für uns dringend notwendig, dass Sie ihr Kind bitte rechtzeitig bis Donnerstag in der jeweiligen Übungswoche abmelden.

⇒ Und was kostet das alles? 

Die Mitgliedschaft in der Kinderfeuerwehr kostet nichts! Was Ihr Kind aber lernen kann und die Erfahrungen, die es sammelt, sind unbezahlbar!


FRAGEN ZUR AKTUELLEN LAGE RUND UM DAS CORONAVIRUS (Stand 15.07.2021)

In den letzten Wochen hat sich einiges ereignet und vieles verändert und der Dienst kann nicht unvorbereitet wieder so losgehen, wie er geendet hat und wir machen uns schon heute Gedanken zum Wiedereinstieg. Bei Fragen, Sorgen und Problemen können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden, wir werden uns in Ihrem Interesse um eine Lösung bemühen.

⇒  Wann findet die nächste Übung statt?

Der Übungsbetrieb wird voraussichtlich nach den Sommerferien 2021 wieder starten.

⇒  Muss mein Kind einen Mund- und Nasenschutz tragen?

Dies hängt von den zum Übungsstart geltenden Verordnungen ab.

⇒  Welche Hygienemaßnahmen wurden getroffen?

Im gesamten Feuerwehrhaus sind ausreichend Möglichkeiten zur Händedesinfektion vorhanden. Vor und nach der Übung müssen alle Teilnehmer (Kinder und Betreuer) ihre Hände waschen und desinfizieren.

⇒  Wie lange dauert eine Übung?

Die Übungsdauer wurde von zwei Stunden auf eine Stunde begrenzt.

⇒  Welche Ausschlussgründe müssen vorliegen, dass mein Kind nicht mehr am Übungsbetrieb teilnehmen dürfen?

Um das Infektionsrisikos für alle am Übungsbetrieb teilnehmenden Personen zu begrenzen, sieht unser Hygienekonzept einen Ausschluss solcher Teilnehmer von der Teilnahme am Übungsbetrieb vor,

– die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind.

– die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Solche Symptome sind Fieber ab 38°C, o trockener Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht, wie z. B. Asthma), Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns (nicht als Begleitsymptom eines Schnupfens).

– Bei der Rückkehr aus einem anderen Staat, z. B. nach einer Urlaubsreise, kann zudem die „Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne“ den Übungsbesuch ausschließen. Dies ist dann der Fall, wenn der andere Staat als sog. „Risikogebiet“ ausgewiesen ist. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Sie wird durch das Robert Koch-Institut auf seiner Internetseite (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikoge biete_neu.html) veröffentlicht

Weitere Fragen? Für allgemeine Anfragen über die Kinderfeuerwehr steht Jugendgruppenleiter Marius Bulling via Mail an kindergruppe@feuerwehr-heubach.de mit Rat und Tat zur Seite.

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