Truppmannausbildung Teil 2

Die Truppmannausbildung Teil 2 umfasst eine mindestens zweijährige Tätigkeit im Einsatz- und Ausbildungsdienst von mindestens 40 Stunden pro Jahr. Zeiten im Einsatzdienst können insgesamt mit bis zu zehn Stunden pro Jahr angerechnet
werden. Im Rahmen der Truppmannausbildung sollen der Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ und eine Ausbildung in Übungseinrichtungen zur Brandbekämpfung (Heißausbildung) zusätzlich absolviert werden.

Ziel der Truppmannausbildung Teil 2 ist die selbstständige Wahrnehmung der Truppmannfunktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie die Vermittlung standortbezogener
Kenntnisse.

 

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