Tipps für eine unfallfreie Silvesternacht

Party und gute Laune gehören für die meisten Menschen zu einem gelungenen Jahreswechsel. Wir möchten gerne unseren Beitrag zu Ihrer gut gelingenden Silvesterfeier leisten. Und zwar mit ein paar Tipps, die dafür sorgen, dass die Feuerwehr nicht plötzlich „Gäste“ Ihrer Party werden.

  • Verwenden Sie nur zugelassene und geprüfte Feuerwerkskörper. Das Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen ist generell verboten.
  • In der Silvesternacht sollten Sie Fenster, Dachluken und Türen geschlossen halten, damit keine Feuerwerkskörper ins Gebäude fliegen können.
  • Richten Sie Feuerwerkskörper nie gegen Menschen, Tiere oder Gebäude. Insbesondere in der Nähe von Scheunen und von Fachwerkhäusern sollten Sie auf das Abbrennen von Feuerwerk ganz verzichten.
  • Beachten Sie auch, dass in einigen Gemeinden ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerken besteht, insbesondere in historischen Innenstädten. In der Nähe von Krankenhäusern und Altenheimen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern generell untersagt.
  • Ein bereitgestellter Eimer Wasser, Feuerlösch-Sprays oder Feuerlöscher helfen, entstehende Brände schnell zu löschen.
  • Achten Sie darauf, dass nur vollständig abgebrannte und ausgekühlte Feuerwerkskörper gefahrlos über den Hausmüll entsorgt werden.
  • Grillgeräte mit Holzkohle oder Gas dürfen nur an gut belüfteten Orten betrieben werden – keinesfalls in geschlossenen Räumen. Hier besteht die Gefahr, dass nicht sichtbares und geruchloses Kohlenstoffmonoxid in tödlicher Dosis freigesetzt wird.

Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, rufen Sie die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 an!

(Quelle: IM BW, Landesfeuerwehrverband BW)

Neues Konzept: Tag der Feuerwehr und Flash-Over Party Heubach: Faszination Feuerwehr zum Anfassen

Einmal im Leben Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau sein, welches Kind wünscht sich das nicht. Besucherinnen und Besucher haben am Samstag, den 23. September beim „Tag der Feuerwehr“ dazu die Möglichkeit. Von Mitmachangeboten über kulinarische Spezialitäten bis hin zu Livemusik erwartet die Besucher ein spannendes Programm.

Heubach. Die Freiwillige Feuerwehr Heubach hat für die Besucherinnen und Besucher bei ihrem „Tag der Feuerwehr“ am Samstag, den 23. September ein informatives und unterhaltsames Programm zusammengestellt. Los geht es ab Samstagnachmittag um 15 Uhr. Der Nachmittag steht in diesem Jahr ganz im Zeichen der Familien. Dabei kann man die Feuerwehr kennenlernen und wer möchte, kann auch selbst in die Welt der Floriansjünger eintauchen. „Wir haben ein ganz neues Konzept für unsere jährlich stattfindende Veranstaltung zusammengestellt“, betont Abteilungskommandant Stephan Kuhn. Und so ist eines der absoluten Highlights an diesem „Tag der Feuerwehr“ im Heubacher Feuerwehrhaus der Hindernisparcour in der Original Feuerwehrjacke. Dabei dürfen der Helm und eine echte Feuerwehrspritze natürlich nicht fehlen. „Des weiteren haben wir zahlreiche Mitmachangebote und Infostationen für Groß und Klein zusammengestellt“, so Kuhn. Auch Hunger und Durst werden mit Gegrilltem und kühlen Getränken gestillt.

Ergänzt wird das kulinarische Angebot am Nachmittag mit einer reichhaltigen Kuchentheke, die zu einer gemütlichen Kaffeerunde einlädt.

Leberkäswegga, Essen vom Grill, kühle Getränke und hausgemachte Cocktails sollen den Abend abrunden. Ab 20 Uhr spielt die Band „twentyfour“ und wird für Stimmung sorgen. Die Wehrleute freuen sich auf zahlreiches Erscheinen. Der Eintritt ist frei.

Hinweis: Die Veranstaltung ist wie die Feuerwehr auch „wetterfest“. Bei Regen werden Tische und Bänke in der Fahrzeughalle aufgestellt.

Bundesweiter Warntag am 8. Dezember 2022

Die Innenministerinnen und Innenminister von Bund und Ländern haben beschlossen, dass der Warntag 2022 am 8. Dezember stattfindet. Ziel ist, die Menschen in Deutschland über die unterschiedlichen Warnmittel in Gefahrensituationen zu informieren und damit auch stärker auf den Bevölkerungsschutz insgesamt aufmerksam zu machen.

Der Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag bei dem Bund und Länder, sowie teilnehmende Kreise, Städte und Gemeinden in einer Übung ihre Warnmittel erproben. Um 11:00 Uhr aktivieren die beteiligten Behörden und Einsatzkräfte zeitgleich unterschiedliche Warnmittel.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir müssen uns für die Zukunft besser für Krisenlagen wie Wetterextreme, Waldbrände oder Hochwasser wappnen. Dazu gehören vor allem moderne Systeme, um die Bevölkerung bei Gefahren schnell und zielgerichtet zu warnen. Neue Systeme müssen wir testen, um sie später präzise einsetzen zu können. Am 8. Dezember wird es deshalb einen bundesweiten Warntag geben, bei dem auch erstmals eine Testwarnmeldung der höchsten Warnstufe bundesweit an Handys versandt wird. Das ist der erste Test für die Warnung per Cell Broadcast. Wir brauchen für eine effektive und verlässliche Warninfrastruktur verschiedene Warnsysteme. Dazu gehören auch Sirenen und unsere Warn-App NINA. Beim bundesweiten Warntag werden wir alle in Deutschland genutzten Warnmittel erproben.“

Ralph Tiesler, Präsident des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK): „Mit dem bundesweiten Warntag 2022 wird auch eine intensive Testphase für Cell Broadcast eingeleitet. Diese bedeutet einen neuen Stellenwert in der Zusammenarbeit mit der Bevölkerung: Während die Menschen die Testphase nutzen können, um sich mit dem neuen Warnkanal vertraut zu machen, werden wir mit dem Feedback und den Live-Rückschlüssen daraus die beteiligten Schnittstellen weiter bestmöglich aufeinander abstimmen. Dadurch wird es möglich, technische Anpassungen und Optimierungen so vorzunehmen, dass zum angestrebten Wirkbetrieb in 2023 Cell Broadcast optimal genutzt und in den Warnmix integriert wird.“

Aktuell wird gemeinsam mit den Mobilfunknetzbetreibern mit Hochdruck an der Einführung des neuen Warnkanals Cell Broadcast gearbeitet. Im Rahmen des Warntags soll der Warnkanal Cell Broadcast erstmalig getestet werden. Dazu soll eine Testwarnmeldung bundesweit versendet werden. Diese erscheint dann auf allen Endgeräten, die in einer Mobilfunkzelle eingebucht sind und über die Empfangsfähigkeit von Cell Broadcast-Nachrichten verfügen. Die Mobilfunknutzerinnen und -nutzer werden bis zum Warntag über die Möglichkeiten informiert werden.

Ende Februar 2023 soll Cell Broadcast den Wirkbetrieb aufnehmen und die bisherigen Warnmittel wie die Warn-App NINA, Radio, Fernsehen oder digitale Werbetafeln ergänzen.

Quelle: Bundesministerium für Inneres und für Heimat, https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/07/warntag.html

Dienstplan der Jugendfeuerwehr 2022

Der Dienstplan der Jugendfeuerwehr für 2022 wurde eingepflegt und ist auch als PDF hier einsehbar. Aufgrund einiger Umstrukturierungen findet der Dienst ab diesem Jahr nicht mehr in zwei, sondern nur noch in einer Gruppe, jeden zweiten Montag von 18.00 bis 20.00 Uhr, statt.

Indienststellung der neuen Feuerwehrfahrzeuge TLF 4000 an die Freiwillige Feuerwehr Heubach und des sanierten LF 8 der Freiwilligen Feuerwehr Lautern

Übergabe der Einsatzjacke an den Bürgermeister Herrn Dr. Joy Alemazung

Gleich zwei Fahrzeuge konnten vor der Sitzung des Gemeinderates am vergangen Dienstag offiziell in den Dienst der Feuerwehren Heubach und Lautern gestellt werden.

Die Anschaffung des neuen Tanklöschfahrzeuges zu einem Preis von rund 415.000 € wurde vom Gemeinderat am 23.06.2020 beschlossen. Für die Anschaffung wurde vom Land Baden-Württemberg ein Zuschuss in Höhe von 95.000 € bewilligt. Das Tanklöschfahrzeug soll das Löschfahrzeug LF 24, Baujahr 1992 ersetzen. Der TLF 4000 hat einen Wassertank von 4000l Fassungsvermögen und eine Pumpleistung von 3000l/Minute. Ausgestattet ist das Fahrzeug darüber hinaus mit 500 Litern Schaummittel und fahrbaren Metallbrandlöschern sowie einer Waldbrandlöschausstattung. Daneben wurde das neu sanierte LF 8 der Feuerwehr Lautern vorgestellt. Beim Umbau des Fahrzeuges zu einem Preis von rund 70.000.- € wurde der Aufbau saniert. Das geländegängige Fahrgestell wurde wegen seines sehr guten und stabilen Zustandes beibehalten. Neben der Normbeladung für einen LF 8 können nun 1200m B-Schlauch währen des Fahrens ausgelegt werden. Anschließend wurde Herrn Bürgermeister Dr. Joy Alemazung seine Einsatzjacke durch Feuerwehrkommandant Heinz Pfisterer überreicht.

Stellv. Abteilungskommandant Heubach Rüdiger Mäding, Bürgermeister Dr. Joy Alemazung und Feuerwehrkommandant Heinz Pfisterer (von links nach rechts). Fotos: Stadt Heubach

Neue Atemschutzgeräteträger

Der interne Bereich ist den Mitgliedern der Feuerwehr Heubach und Abteilung Lautern vorbehalten. Wer sich registrieren möchte, möge sich beim Webteam melden.

Jugendgruppenleiterlehrgang im Feuerwehrgerätehaus in Heubach durchgeführt

In einem Lehrgang im Heubacher Feuerwehrgerätehaus absolvierten 17 Feuerwehrfrauen- und männer die Ausbildung zum Jugendgruppenleiter, davon ein Feuerwehrkamerad der Heubacher Wehr.

„Die Jugendarbeit heute hat sich im Vergleich zu meiner Zeit um 180 Grad gedreht“, sagt der 35-jährige Andreas Anklam, der seit neun Jahren angehende Jugendbetreuer ausbildet und selbst eine eigene Jugendfeuerwehr leitet.
Mit dem veränderten Alltag der Kinder- und Jugendlichen und die hohe Konkurrenz durch Vereine und andere Angebote kommen neue Herausforderungen auf die Kinder- und Jugendarbeit der Freiwilligen Feuerwehren zu.

Um diese unterschiedlichen Hürden zu meistern, brauchen die Floriansjünger, die in einer Jugendfeuerwehr mitwirken, eine gute Ausbildung. Diese hatten jüngst 17 Feuerwehrfrauen- und Männer aus dem ganzen Ostalbkreis bei einem 40-stündigen Lehrgang im Heubacher Feuerwehrgerätehaus erhalten.

Aufgrund der Corona-Pandemie und den dadurch erlassenen Beschränkungen zum Infektionsschutz war für die sechs Ausbilder Improvisationstalent gefragt. Der Lehrgang, der sich normalerweise an zwei Wochenenden erstreckt, musste auf verschiedene Tage aufgeteilt werden. Neben Unterrichtsstunden die zu Hause via Videokonferenzsystem mitverfolgt werden konnten, trafen sich die Teilnehmer auch an drei Tagen im Präsenzunterricht. Dabei wurden Grundlagen der Gruppenpädagogik, des Rollenverständnisses, der Lebenswelten von Kindern- und Jugendlichen sowie rechtliche Aspekte und Rahmenbedingungen in den Blick genommen.

„Wir geben den Feuerwehrfrauen- und männern das nötige Rüstzeug für den Dienst in einer Jugendgruppe mit auf den Weg“, Daniel Maier, Kreisjugendfeuerwehrwart im Ostalbkreis. In den Jugendfeuerwehren erleben die Kinder- und Jugendlichen allgemeine Jugendarbeit. So finden Sportturniere, Umweltschutzaktionen, Ausflüge und Zeltlager einen Platz im Dienstplan. Die feuerwehrtechnische Ausbildung ist ein weiterer Grundbestandteil. Hier erlangen die Angehörigen der Jugendfeuerwehr Grundkenntnisse über feuerwehrtechnische Geräte und über die breitgefächerte Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr. Dieses geschieht in der überwiegend praktischen Ausbildung, aber auch in theoretischen Unterrichten. Ziel sei es, den Nachwuchs vorzubereiten und für die Übernahme in die Einsatzabteilung zu begeistern, so Maier weiter fort.

Annika Walter von der Bopfinger Feuerwehr ist mit Begeisterung bei der Ausbildung, die nach JuLeiCa-Standard durchgeführt wird, dabei: „Die Arbeit mit den Kindern- und Jugendlichen macht unglaublich viel Spaß. Eine komplette Generation von der Jugendfeuerwehr bis zum Übergang in die Einsatzabteilung zu begleiten ist schon etwas Besonderes.“
Wer bei der Jugendfeuerwehr in seinem Ort mitmachen möchte, muss mindestens zehn Jahre alt sein. „Sonst braucht es keiner weiteren Voraussetzungen. Jeder ist willkommen“, sagt Daniel Maier und lädt alle interessierten Kinder und Jugendlichen ein, einmal bei einer Übungsstunde im Feuerwehrhaus vorbeizuschauen. Die Kontaktdaten und Übungszeiten sind in der Regel auf den jeweiligen Internetauftritten der Feuerwehren zu finden.

Die Jugendfeuerwehren im Ostalbkreis setzen sich nach der letzten Datenerhebung aus rund 1200 Jungen und Mädchen im Alter zwischen 6 und 17 Jahren zusammen. Dabei sind diese auf 64 Jugendgruppen und 5 Kindergruppen aufgeteilt. Die Jugendarbeit dient der Förderung der Entwicklung sowie der Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten und greift ihre Bedürfnisse und Fähigkeiten auf. Dies stellt hohe Anforderungen an die verantwortlichen Jugendgruppenleiter- und leiterinnen und ihre pädagogische Kompetenz. Daher sind 484-ausgebildete Jugendgruppenleiter in den Betreuerteams kreisweit eingesetzt.

Maschinisten

Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung
und die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse.
Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Maschinisten“ abgeschlossen
sein.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen – mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen – und sonstiger auf Löschfahrzeugen
mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten
erforderlich sind.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.

Nach einem Brand – was nun ?

Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus hat es gebrannt, der Brand konnte gelöscht werden, aber viele Fragen und Probleme bleiben. Wir möchten Ihnen mit einigen Informationen die unmittelbar anstehenden Fragen beantworten.

Bei einem Brand entstehen grundsätzlich Schadstoffe. Die meisten dieser Schadstoffe sind gasförmig und können durch ausreichende Lüftungsmaßnahmen entfernt werden. Einige Schadstoffe sind jedoch an Rußpartikel gebunden und haben sich mit dem Ruß auf Einrichtungsgegenständen, Nahrungsmitteln, Spielzeug usw. abgelagert. Diese Schadstoffe können für Sie dann gefährlich werden, wenn sie mit dem Ruß in Ihren Körper gelangen (Einatmen von Rußpartikeln, Verschlucken von Rußpartikeln bei der Nahrungsaufnahme usw.).

Nach einem Brand raten wir Ihnen:

  • War Ihre Wohnung vom Feuer, Ruß oder Rauch betroffen, sollten Sie zunächst jeden Aufenthalt in der Wohnung vermeiden. Bleiben Sie mit Ihrer Familie zusammen.
  • Wenn Sie oder Familienmitglieder ein Unwohlsein verspüren, suchen Sie einen Arzt auf.
  • Benachrichtigen Sie, sofern vorhanden, sofort Ihren Vermieter und Hauseigentümer!
  • Suchen Sie sich für die kommende Nacht nach Möglichkeit eine Unterkunft bei Verwandten, Freunden oder in einem Hotel.
  • Nehmen Sie außer Wertsachen und wichtigen Dokumenten zunächst nichts aus Ihrer Wohnung mit! Sie vermeiden damit die Ausbreitung von Ruß. Unbedingt benötigte Dinge sollten Sie vor dem Gebrauch gründlich mit Wasser und Reinigungsmitteln säubern.
  • Sichern Sie Ihre Wohnung beim Verlassen gegen unbefugten Zutritt. Sollte die Brandstelle durch die Polizei versiegelt worden sein, ist der Zutritt untersagt!
  • Informieren Sie Ihre Versicherung! Sofern Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, setzen Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Als Eigentümer des Hauses bzw. der Wohnung setzen Sie sich auch mit Ihrer Gebäudeversicherung in Verbindung, falls Sie entsprechend versichert sind.
  • Fachfirmen bieten eine professionelle Reinigung von Brand- und Rußspuren an. Erkundigen Sie sich nach diesen Firmen z.B. in Branchenverzeichnissen und lassen Sie sich von diesen Firmen beraten.

(Quelle: http://www.fwvbw.de)

Alarmsignale sind Pflicht

Sie wohnen bei einem Feuerwehrhaus oder an einer Hauptstraße. Nachts um 3 Uhr fährt mit lautem Signal die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei.
Sie werden wach. Was denken Sie?

  • Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen?
  • Die werden doch nicht zu uns kommen?
  • Sind alle unsere Kinder zu Hause?
  • Müssen die so einen Krach machen und mich in meiner Nachtruhe stören?!

Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Deshalb hat die Feuerwehr die Pflicht im Schadensfall möglichst schnell an der Einsatzstelle zu sein. Und dabei hilft ihr das sog. Wegerecht nach § 38 Straßenverkehrsordnung. Dieses kann aber nur mit Blaulicht und Martinhorn eingefordert werden. Das bedeutet „alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“ Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig.

Stellen sie sich vor, dass diese „krachmachenden“ Feuerwehrleute

  • vor 3 Minuten noch selbst in ihren Betten waren.
  • ab 6 Uhr auch wieder zur Arbeit müssen.
  • die nächsten 2 oder 3 Stunden nicht mehr schlafen werden (was oft auch ihre Familien betrifft)

Ihre Feuerwehr – Tag und Nacht für Sie einsatzbereit – dankt Ihnen für Ihr Verständnis.

(Quelle: http://www.fwvbw.de)

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