Maschinisten

Maschinisten

Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung
und die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse.
Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Maschinisten“ abgeschlossen
sein.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen – mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen – und sonstiger auf Löschfahrzeugen
mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten
erforderlich sind.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.

Über den Autor

Webteam Freiwillige Feuerwehr Heubach editor

Hier schreibt und kommentiert das Webteam der Freiwilligen Feuerwehr Heubach.

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