Jahresarchiv 27. April 2018

GG 1 – Ölspur beseitigen

Schadensereignis: Ölspur beseitigen.

Einsatzdaten
Alarmstichwort: GG 1
Einsatznummer:  32
Datum / Zeit: 27.04.2018 13:16
Einsatzart: Gefahrguteinsatz
Einsatzort: Adlerstraße, Heubach
Ausgerückte Fahrzeuge Heubach: KDW 37/10; ELW 37/11; MTW 37/19; HLF 37/44; LF 8/6 38/41
Weitere Einheiten:  –

Eingeleitete Maßnahmen / Einsatzverlauf:

Die Feuerwehr wurde zur Beseitigung einer knapp 1 km langen Ölspur in der Adlerstraße alarmiert.

Besondere Vorkommnisse:

BR 5 – Auslösung Brandmeldeanlage

Schadensereignis: Ausgelöste Brandmeldeanlage

Einsatzdaten
Alarmstichwort: BR 5
Einsatznummer: 31
Datum / Zeit: 25.04.2018 19:59 Uhr
Einsatzart: Brandeinsatz
Einsatzort: Ziegelfeldstraße, Mögglingen
Ausgerückte Fahrzeuge Heubach: ELW 37/11; TLF 37/23 ; DLK 37/33
Weitere Einheiten: Feuerwehr Mögglingen

Eingeleitete Maßnahmen / Einsatzverlauf: Die Feuerwehr Heubach wurde zur Unterstützung der Feuerwehr Mögglingen alarmiert. Es löste im Industriegebiet die Brandmeldeanlage einer Fabrik aus. Auf der Anfahrt der Heubacher Wehr stellte sich heraus, dass die Anlage fälschlicherweise auslöste, sodass die Einsatzfahrt frühzeitig abgebrochen wurde.

Besondere Vorkommnisse: –

Frühlingserwachen auch in der Jugendfeuerwehr

Der erste Löschangriff mit Wasser diesen Jahres.

GG 1 – Auslaufende Betriebsstoffe nach Verkehrsunfall

Schadensereignis: Anforderung durch die Polizei.

Einsatzdaten
Alarmstichwort: GG 1
Einsatznummer: 30
Datum / Zeit: 12.04.2018 18:07 Uhr
Einsatzart: Gefahrguteinsatz
Einsatzort: Hauptstraße, Heubach
Ausgerückte Fahrzeuge Heubach: ELW 37/11; HLF 37/44 ; MTW 37/19
Weitere Einheiten: Polizei

Eingeleitete Maßnahmen / Einsatzverlauf: Nach einem Auffahrunfall auf der Hauptstraße kam es zu auslaufenden Betriebsstoffe aus den beiden Fahrzeugen. Die Feuerwehr wurde zur Beseitigung der verursachten Ölspur alarmiert.

Besondere Vorkommnisse: –

BR 6 – Dachstuhlbrand

Schadensereignis: Brand eines Dachstuhls.

Einsatzdaten
Alarmstichwort: BR 6
Einsatznummer: 29
Datum / Zeit: 07.04.2018 02:12 Uhr
Einsatzart: Brandeinsatz
Einsatzort: Waidhofener Straße, Heubach
Ausgerückte Fahrzeuge Heubach: ELW 37/11; HLF 37/44 ; DLK 37/33 ; TLF 37/23 ; LF  37/46; LF 38/42 ; SW 38/61 ; LF 38/41
Weitere Einheiten: Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr Mögglingen, Feuerwehr Böbingen, Feuerwehr Bartholomä, Führungsgruppe VG Rosenstein

Eingeleitete Maßnahmen / Einsatzverlauf: Gegen 02:12 Uhr wurde Vollalarm für die Feuerwehr Heubach ausgelöst. Bei Eintreffen der ersten Kräfte schlugen Flammen aus dem Dachstuhl. Personen befanden sich nicht mehr im Gebäude, sodass umgehend mit der Brandbekämpfung begonnen werden konnte.  Zur Unterstützung der Feuerwehr Heubach rückte die Feuerwehr Böbingen und Bartholomä mit Atemschutzgeräteträgern an. Nach einer Stunde konnte der Brand gelöscht werden.

Besondere Vorkommnisse: Ein Kamerad wurde wurde bei den Löscharbeiten leicht verletzt. Die Feuerwehren aus Mögglingen, Böbingen und Bartholomä unterstützten den Einsatz mit Florian Mögglingen 52/50, Florian Böbingen 15/19, Florian Böbingen 15/43 , Florian Bartholomä 14/19, Florian Bartholomä 14/46 und Rotkreuz Schwäbisch Gmünd 8/80-1 . Der Kreisbrandmeister unterstütze den Einsatz mit Florian Ostalb 1.

Weiterführende Links:

Bericht der Gmünder Tagespost mit Bildern

Pressebericht der Polizei

Bericht von News711.de


Fotos: Süddeutsche Mediengesellschaft

Wichtige Rufnummern für den Notfall

Eine Notlage trifft die meisten Menschen völlig unvorbereitet. Für den Fall der Fälle ist es wichtig, die Telefonnummer der jeweils zuständigen Stelle parat zu haben und nicht lange überlegen zu müssen, wer der richtige Ansprechpartner ist.

Bei jedem Notruf gilt:
Sprechen Sie bitte deutlich und teilen Sie der Leitstelle Folgendes mit:
• Wer ruft an? (Name, Standort, Telefonnummer)
• Wo ist das passiert? (Ort des Ereignisses, Adresse)
• Was ist geschehen? (Beschreibung des Ereignisses, Verkehrsunfall, Brand, häuslicher Unfall etc.)
• Wie viele Verletzte / Betroffene gibt es? (Zahl der betroffenen Personen, ihre Lage und die Verletzungen)
• Warten Sie auf Rückfragen. Beenden Sie den Notruf bitte erst, wenn Sie dazu aufgefordert werden.

Nach dem Notruf warten Sie bitte das Eintreffen der Rettungskräfte ab, weisen Sie diese bei Bedarf ein und teilen Sie ihnen eventuell wichtige Beobachtungen mit.

112 – Feuerwehr und Rettungsdienst
Bei Bränden, Unglücksfällen oder bei lebensbedrohlichen Unfällen und bei medizinischen Notfällen wenden Sie sich an die Feuerwehr bzw. den Rettungsdienst. Beide erreichen Sie unter derselben Nummer. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl. Sie werden zur örtlich zuständigen Leitstelle geleitet. Die 112 gilt europaweit und ist kostenlos, egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen. In weniger schwerwiegenden Fällen hilft Ihnen der Ärztliche Bereitschaftsdienst (siehe unten).

110 – Polizei
Die Polizei erreichen Sie über den bekannten Polizei-Notruf.

116117 – Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Sie erreichen ihn unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl.
Sie gilt deutschlandweit und ist kostenlos, egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.116117info.de.
Hör- und Sprachgeschädigte haben die Möglichkeit, sich per Fax an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst zu wenden. Hierzu steht ein speziell entwickelter Vordruck zur Verfügung, der hier zum Download bereit steht

19222 – Krankentransport
Für einen Krankentransport, bei dem ein Patient unter medizinisch-fachlicher Betreuung befördert werden muss, gibt es eine gesonderte Rufnummer: 19222. Beachten Sie hierbei, dass Sie auch vom Festnetz aus die Ortsvorwahl der für Ihren Kreis zuständigen Leitstelle vorwählen müssen.

Notruffax
Hör- und Sprachgeschädigte haben die Möglichkeit, bei einem Notfall die Notrufnummer 112 per Fax zu nutzen. Hierzu steht ein speziell entwickelter Vordruck zur Verfügung, der im Notfall einfach und schnell ausgefüllt werden kann. Der Vordruck steht hier zum Download bereit.

Nothilfe-SMS
Menschen mit einer Sprach- oder Hörbehinderung haben die Möglichkeit, ein Hilfeersuchen per SMS an eine Leitstelle zu senden. Für eine Nothilfe-SMS an die Feuerwehr und den Rettungsdienst ist eine Fax-Vorwahl notwendig. Sie ist abhängig von Ihrem Netzbetreiber. Die Nothilfe-SMS-Nr. lautet wie folgt:
T-Mobile D1/Vodafone D2:  99 0711 50 667 112
Telefonica (O2 / Eplus):  329 0711 50 667 112
Bitte beachten Sie, dass es bei der Übermittlung der SMS zu technisch bedingten Verzögerungen kommen kann. Nutzen Sie daher, wenn möglich, das kostenfreie Notruf-Fax an die 112.

 

(Quelle: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/sicherheit/wichtige-rufnummern-fuer-den-notfall/)

Maschinisten

Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung
und die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse.
Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Maschinisten“ abgeschlossen
sein.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen – mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen – und sonstiger auf Löschfahrzeugen
mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten
erforderlich sind.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.

Nach einem Brand – was nun ?

Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus hat es gebrannt, der Brand konnte gelöscht werden, aber viele Fragen und Probleme bleiben. Wir möchten Ihnen mit einigen Informationen die unmittelbar anstehenden Fragen beantworten.

Bei einem Brand entstehen grundsätzlich Schadstoffe. Die meisten dieser Schadstoffe sind gasförmig und können durch ausreichende Lüftungsmaßnahmen entfernt werden. Einige Schadstoffe sind jedoch an Rußpartikel gebunden und haben sich mit dem Ruß auf Einrichtungsgegenständen, Nahrungsmitteln, Spielzeug usw. abgelagert. Diese Schadstoffe können für Sie dann gefährlich werden, wenn sie mit dem Ruß in Ihren Körper gelangen (Einatmen von Rußpartikeln, Verschlucken von Rußpartikeln bei der Nahrungsaufnahme usw.).

Nach einem Brand raten wir Ihnen:

  • War Ihre Wohnung vom Feuer, Ruß oder Rauch betroffen, sollten Sie zunächst jeden Aufenthalt in der Wohnung vermeiden. Bleiben Sie mit Ihrer Familie zusammen.
  • Wenn Sie oder Familienmitglieder ein Unwohlsein verspüren, suchen Sie einen Arzt auf.
  • Benachrichtigen Sie, sofern vorhanden, sofort Ihren Vermieter und Hauseigentümer!
  • Suchen Sie sich für die kommende Nacht nach Möglichkeit eine Unterkunft bei Verwandten, Freunden oder in einem Hotel.
  • Nehmen Sie außer Wertsachen und wichtigen Dokumenten zunächst nichts aus Ihrer Wohnung mit! Sie vermeiden damit die Ausbreitung von Ruß. Unbedingt benötigte Dinge sollten Sie vor dem Gebrauch gründlich mit Wasser und Reinigungsmitteln säubern.
  • Sichern Sie Ihre Wohnung beim Verlassen gegen unbefugten Zutritt. Sollte die Brandstelle durch die Polizei versiegelt worden sein, ist der Zutritt untersagt!
  • Informieren Sie Ihre Versicherung! Sofern Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, setzen Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Als Eigentümer des Hauses bzw. der Wohnung setzen Sie sich auch mit Ihrer Gebäudeversicherung in Verbindung, falls Sie entsprechend versichert sind.
  • Fachfirmen bieten eine professionelle Reinigung von Brand- und Rußspuren an. Erkundigen Sie sich nach diesen Firmen z.B. in Branchenverzeichnissen und lassen Sie sich von diesen Firmen beraten.

(Quelle: http://www.fwvbw.de)

Alarmsignale sind Pflicht

Sie wohnen bei einem Feuerwehrhaus oder an einer Hauptstraße. Nachts um 3 Uhr fährt mit lautem Signal die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei.
Sie werden wach. Was denken Sie?

  • Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen?
  • Die werden doch nicht zu uns kommen?
  • Sind alle unsere Kinder zu Hause?
  • Müssen die so einen Krach machen und mich in meiner Nachtruhe stören?!

Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Deshalb hat die Feuerwehr die Pflicht im Schadensfall möglichst schnell an der Einsatzstelle zu sein. Und dabei hilft ihr das sog. Wegerecht nach § 38 Straßenverkehrsordnung. Dieses kann aber nur mit Blaulicht und Martinhorn eingefordert werden. Das bedeutet „alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“ Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig.

Stellen sie sich vor, dass diese „krachmachenden“ Feuerwehrleute

  • vor 3 Minuten noch selbst in ihren Betten waren.
  • ab 6 Uhr auch wieder zur Arbeit müssen.
  • die nächsten 2 oder 3 Stunden nicht mehr schlafen werden (was oft auch ihre Familien betrifft)

Ihre Feuerwehr – Tag und Nacht für Sie einsatzbereit – dankt Ihnen für Ihr Verständnis.

(Quelle: http://www.fwvbw.de)

Hausnummern können Leben retten

Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst sind bei jedem Notfall auf deutlich sichtbar angebrachte Hausnummern angewiesen, um den Einsatzort schnellstmöglich zu finden. Schlecht erkennbare Hausnummerierungen können im Notfall wertvolle Zeit kosten. Bei Noteinsätzen können einige Minuten Suche nach dem richtigen Haus schwerwiegende Folgen haben. Gut sichtbar angebrachte Hausnummern können daher Leben retten.

Nach dem Bundesbaugesetz ist jeder Eigentümer verpflichtet, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Die Hausnummern müssen dabei von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein.

Wir empfehlen Ihnen daher:

  • Bringen Sie die Hausnummern gut lesbar und in einer Höhe von nicht mehr als 3 Metern an.
  • Die Nummern müssen auf der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes angebracht sein.
  • Die Hausnummern sollen unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang angebracht werden.
  • Wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, soll die Hausnummer an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke angebracht sein.
  • Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern auch am Grundstückszugang angebracht werden.
  • Unleserliche Hausnummernschilder sollten erneuert werden.
  • Bei der Gestaltung der Hausnummernschilder ist der Eigentümer in seiner Entscheidung frei. „Abstrakte“ Nummerierungen, die zwar schmücken, aber ansonsten wenig nützlich sind sollten grundsätzlich vermieden werden.
  • Beispiele für schlecht sichtbare Hausnummern sind: verdeckte Nummern, Hausnummern mit der gleichen Farbe wie ihr Untergrund, schlecht sichtbare Anbringung (zu tief oder an der falschen Hausseite).

Deshalb: Prüfen Sie die Einsehbarkeit Ihrer Hausnummer!

(Quelle: http://www.fwvbw.de)

Cookie Consent mit Real Cookie Banner