Die Feuerwehren der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein wurden zu einer Rauchentwicklung in einer Tiefgarage eines betreuten Wohnens gerufen. Nach eingehender Erkundung des Objekts konnte kein Rauch und kein Feuer festgestellt werden.
Die Abteilung Heubach wurde zur Unterstützung der Kameraden aus Mögglingen mit dem Löschzug zu einem Brand im Gebäude alarmiert. Bei Eintreffen konnte ein Schwelbrand und eine Rauchentwicklung festgestellt werden. Um den Brand zu bekämpfen, musste eine Zwischendecke geöffnet werden.
Die Feuerwehr Heubach wurde durch einen Passanten, welcher durch das Piepen des Rauchmelders aufmerksam geworden war alarmiert. Beim Eintreffen der Feuerwehr konnte kein Feuer und kein Rauch festgestellt werden. Der ausgelöste def.Melder wurde von der Feuerwehr entfernt, und die Einsatzstelle der Polizei übergeben.
In einem Industriebetrieb ausgelöste Brandmeldeanlage durch Handwerker.
Kein Einsatz der Feuerwehr erforderlich.
Fehlauslösung der Brandmeldeanlage in einem Wohnheim, kein Eingreifen des Löschzuges erforderlich.
Brennendes Altpapier in einer Papierhalle gab Anlass zur Alarmierung. Die Feuerwehr löschte die Glutnester ab und kontrollierte den Bereich.
Der Rauchmelder in der Wohnung eines Hausnotrufteilnehmers hatte ausgelöst. Die Feuerwehr öffnete die Türe. Es war Essen auf dem Herd angebrannt. Der Herd wurde abgeschaltet, die Wohnung belüftet und der Bewohner über die Risiken von unbeaufsichtigtem Kochgut belehrt.