Fehlauslösung der Brandmeldeanlage in einem Wohnheim, kein Eingreifen des Löschzuges erforderlich.
Fehlauslösung der Brandmeldeanlage in einem Wohnheim, kein Eingreifen des Löschzuges erforderlich.
Brennendes Altpapier in einer Papierhalle gab Anlass zur Alarmierung. Die Feuerwehr löschte die Glutnester ab und kontrollierte den Bereich.
Der Rauchmelder in der Wohnung eines Hausnotrufteilnehmers hatte ausgelöst. Die Feuerwehr öffnete die Türe. Es war Essen auf dem Herd angebrannt. Der Herd wurde abgeschaltet, die Wohnung belüftet und der Bewohner über die Risiken von unbeaufsichtigtem Kochgut belehrt.
Es löste die Brandmeldeanlage in einem Wohnheim aus.