Die Feuerwehr Heubach wurde zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage eines Wohnheims alarmiert. Nach Erkundung des Einsatzleiters konnte kein auslösegrund festgestellt werden, somit konnte die Feuerwehr wieder abrücken.
Die Feuerwehr Heubach wurde zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage eines Wohnheims alarmiert. Nach Erkundung des Einsatzleiters konnte kein auslösegrund festgestellt werden, somit konnte die Feuerwehr wieder abrücken.
Die Feuerwehr wurde zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage in einem Industriebetrieb alarmiert. Nach Erkundung durch den Einsatzleiter konnte kein Auslösegrund festgestellt werden.
Die Feuerwehr Heubach wurde zu einem Brandmeldealarm in ein Altenpflegeheim gerufen. Nach Erkundung konnte kein Feuer und kein Rauch festgestellt werden.
Die Feuerwehr Heubach wurde zu einem Brandmeldealarm in ein Altenpflegeheim gerufen. Nach Erkundung konnte kein Feuer und kein Rauch festgestellt werden.
Die Feuerwehr Heubach wurde zu einem Brandmeldealarm in ein Altenpflegeheim gerufen. Nach Erkundung konnte kein Feuer und kein Rauch festgestellt werden.
Die Feuerwehr Heubach wurde zu einem Brand in einer Absauganlage in einem, metallverarbeitendem betrieb gerufen. Die Feuerwehr löschte den Brand mit 3 C-Rohren Wasser und CO2.
Wiedermals wurde die Feuerwehr innerhalb weniger Stunden ins Altenpflegeheim gerufen. Nach Erkundung durch den Einsatzleiter konnte abermals kein auslösegrund festgestellt werden. Der Löschzug der Feuerwehr Heubach mit der Abt. Lautern konnte wieder einrücken.
Die Feuerwehr wurde kurz nach abschließen des vorherigen Einsatzes erneut ins Altenpflegeheimdurch die Brandmeldeanlage gerufen. Auch hier konnte kein auslösegrund festgestellt werden
Die Feuerwehr Heubach wurde zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage in ein Altenpflegeheim gerufen. Nach Erkundung durch den Einsatzleiter konnte kein ausgelösegrund festgestellt werden.
Die Feuerwehr Heubach wurde zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage nach Böbingen gerufen. Nach der Erkundung durch den Einsatzleiter der zuständigen Ortswehr konnte kein auslösegrund festgestellt werden.