Fehlauslösung der Brandmeldeanlage in einem Wohnheim, kein Eingreifen des Löschzuges erforderlich.
Fehlauslösung der Brandmeldeanlage in einem Wohnheim, kein Eingreifen des Löschzuges erforderlich.
Es löste die Brandmeldeanlage in einem Wohnheim aus.
Es löste die Brandmeldeanlage durch Handwerker aus. Ein Eingreifen des Heubacher Löschzuges war nicht notwendig.
Am Vormittag wurde die Feuerwehr Heubach als Überlandhilfe zu einem Brand 5 (Brand innerhalb Gebäude) gerufen. Gemeldet war ein ausgelöster Rauchmelder und Rauchentwicklung aus einer Wohnung. Laut Ausrückeordnung waren ein Löschfahrzeug, Drehleiter und der Einsatzleitwagen vor Ort. Es stellte sich jedoch relativ schnell heraus, das der Grund der Rauchmelderauslösung nicht ein Feuer, sondern vergessenes Kochgut auf einem Herd war. Somit konnten die Floriansjünger rasch wieder Einrücken.
Bei der Erkundung der örtlichen Feuerwehr wurde eine Auslösung eines Handmelders festgestellt. Ein Eingreifen der Feuerwehr war nicht vonnöten.
Beim Eintreffen der Feuerwehr wurde angebranntes Essen im Herd festgestellt. Dies wurde beseitigt, die Wohnung belüftet und anschließend der Polizei übergeben.
Die Einsatzabteilung Heubach musste am Morgen zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage nach Mögglingen ausrücken. Im Lagerbereich eines Industriebetriebes wurde ein Sprinklerkopf abgefahren und löste so die Brandmeldeanlage aus. Nach Rückmeldung durch die Mögglinger Kameraden konnte die Anfahrt abgebrochen werden.
Durch die Leitstelle wurde der Brand in einem Gebäude in Mögglingen gemeldet. Bei Eintreffen der Mögglinger Kameraden stellte sich heraus, dass eine Verrauchung durch einen Ölofen Anlass zur Alarmierung gab. Ein Eingreifen der Feuerwehr Heubach war nicht von Nöten.
Die Einsatzabteilung Heubach musste am Vormittag zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage nach Mögglingen ausrücken. Im Lagerbereich eines Industriebetriebes wurde ein Sprinklerkopf abgefahren und löste so die Brandmeldeanlage aus.